ACheck - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Jeder Arbeitgeber ist nach der BetrSichV und der
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet,
alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
prüfen zu lassen.
Dazu gehören:
– Handgeführte Elektrowerkzeuge
– Bürogeräte
– Computer, Monitore, Notebooks
– Verlängerungsleitungen
– Netzteile
– Schreibtischlampen
– Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen,
Mikrowellen, Toaster…)
– Unterhaltungselektronik
... also alle elektrischen Geräte die mittels Stecker
am Stromnetz angeschlossen und während des
Betriebs ortsveränderlich sind.
Defekte ortsveränderliche elektrische Betriebs-
mittel stellen eine große Gefahr für Ihre Mitarbei-
tenden dar. Daher wird das dauerhafte Unterlas-
sen dieser Prüfungen nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet (§26 ArbSchG).
Die gdw süd bietet unter der Marke ACheck diese Dienstleistung auch für überregionale Firmen und Filialisten an.